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Code of Conduct

Code of Conduct /Verhaltenskodex

1. Unser Grundverständnis verantwortungsvoller Unternehmensführung

Wir, die Himalaya Textilhandels GmbH, glauben an soziales Engagement, den Schutz der Umwelt und ein faires Miteinander. Unser Ziel ist es, ökonomische, ökologische und soziale Verantwortung nachhaltig miteinander in Einklang zu bringen. Gemeinsam wollen wir daran arbeiten, unser Unternehmen kontinuierlich zu verbessern, ein verantwortungsvolles Bewusstsein für die soziale, ökologische und ökonomische Gestaltung unserer Lieferkette schaffen und uns für unsere Pflichten einer verantwortungsvollen Unternehmensführung stark machen.

Diese Pflicht beginnt damit, dass wir uns zu unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte, Umwelt und Integrität bekennen. Diese Anforderungen stellen wir an uns selbst, also allen an der Himalaya Textilhandels GmbH beteiligten Personen, an unsere Geschäftspartner und alle in unserer Lieferkette beteiligten Unternehmen. Mit diesem Code of Conduct, oder Verhaltenskodex, geben wir all unseren Mitarbeitenden eine Orientierungshilfe und wollen unser Bewusstsein der unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach außen kommunizieren.

Als Familienunternehmen ist uns ethisches Wirtschaften besonders wichtig. Deshalb achten wir besonders darauf, dass sich alle unsere Geschäftspartner zu ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht bekennen und uns somit helfen, die Textilbranche nachhaltig zu verbessern. Wir wollen unseren Beitrag zum Wohlergehen, Förderung und nachhaltiger Entwicklung unserer Gesellschaft leisten, indem wir die Auswirkungen unserer geschäftlichen Tätigkeiten auf Gesellschaft und Umwelt berücksichtigen.

Dieser Code of Conduct orientiert sich an den Konventionen der International Labour Organisation (im Folgenden ILO), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung, den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UN sowie dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie. Er richtet sich an alle beteiligten Personen der Himalaya Textilhandels GmbH sowie unsere Geschäftspartner entlang der Lieferkette.

2. Zur Einhaltung von Gesetzen und Normen

Mit der internationalen Menschenrechtscharta hat die UN eine Grundlage geschaffen, die die grundlegenden Rechte eines jeden Menschen sichern soll. Die ILO legt außerdem die sog. Kernarbeitsnormen fest. Diese Anforderungen gelten als Mindestanforderungen, nicht nur für uns, sondern auch für unsere Lieferanten, denn auch diese bekennen sich dazu, die Einhaltung dieser Standards umzusetzen. Ebenso einzuhalten sind nationale Gesetzgebungen und Standards. Es gilt jeweils die strengere Regelung. Unsere Lieferanten verpflichten sich, ihre Beschäftigten über diese Regeln aufzuklären. Die Vorgaben gelten gleichermaßen für dauerhafte Arbeitnehmer, Zeitarbeiter und Leiharbeitnehmer sowie bei Stücklohnbezahlung, junge Arbeitnehmer (legal arbeitende Minderjährige), Teilzeit-, Nacht- und Wanderarbeitnehmer.

3. Unsere Sozialstandards

Unsere Sozialstandards entsprechen international anerkannten Standards, insbesondere den Kernarbeitsnormen der ILO und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN. Im Folgenden werden die Arbeitsstandards erläutert.

3.1. Freie Wahl des Arbeitsplatzes

Es gibt keine Zwangs-, Sklaven- oder sonstige unfreiwillige Arbeit. Kein Beschäftigter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden. Es dürfen keinerlei ‚Sicherheiten‘ in Form von Geldbeträgen, persönlichen Dokumenten oder Sonstigem von Arbeitnehmern einbehalten werden. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen den Arbeitsplatz zu kündigen. Mitarbeiter sind nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung gestellt haben (ILO-Übereinkommen 29 und 105).

3.2. Keine Diskriminierung

Diskriminierung (auf Grund der Sexualität, Herkunft, ethischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Religion, Alter, Behinderung, sozialer Herkunft oder familiärer Verpflichtungen u.a.) darf zu keiner Zeit (z.B. bei Einstellung, Behandlung, Bezahlung, Fortbildung, Beförderung u.a.) ausgeübt werden. Auch die Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation oder die politische Meinung dürfen keine Diskriminierung oder andere Benachteiligung zur Folge haben (ILO-Übereinkommen 100 und 111).

3.3. Keine Kinderarbeit

Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden nicht toleriert. Das Mindestzugangsalter für Erwerbsbeschäftigung darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen (ILO-Übereinkommen 138). Insbesondere dürfen Jugendliche keinen gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden. Es darf keine Art der Sklaverei wie den Kinderverkauf und den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft und Zwangsarbeit geben (ILO-Übereinkommen 182).

3.4. Recht auf Gründung von Arbeitnehmerorganisationen

Das Recht aller Beschäftigten, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten und kollektivvertragliche Verhandlungen zu führen, wird anerkannt (ILO-Übereinkommen 87 und 98). In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, werden parallele Wege für unabhängige und freie Vereinigungen und Verhandlungen gefördert. Die Beschäftigten dürfen nicht diskriminiert werden und müssen bei der Ausführung ihrer Vertretungsfunktionen Zugang zu allen Arbeitsplätzen erhalten (ILO-Übereinkommen 135 und Empfehlung 143).

3.5. Zahlung von existenzsichernden Löhnen

Löhne und Gehälter müssen so gehalten sein, dass sie das Überleben sichern. Mindestens bedeutet dies den jeweils gesetzlichen Mindestlohn oder Industriestandard (den höheren der beiden) zuzüglich Prämien oder Boni, die es dem Arbeitnehmer sicher ermöglichen, sich und seiner Familie ein würdiges Leben zu finanzieren. Lohn- oder Gehaltskürzungen als Disziplinarmaßnahme sind strengstens verboten. Jeder Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme über seine Vergütung klar verständlich und schriftlich informiert sein (ILO-Übereinkommen 26 und 131).

3.6. Einhaltung von Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten haben geltendem Recht, den industriellen Standards oder den relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen, je nachdem welche Regelung strenger ist. Es gilt die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend der nationalen Gesetzgebung, diese darf jedoch nicht mehr als 48 Stunden und einschließlich Mehrarbeit nicht mehr als 60 Stunden wöchentlich betragen. Den Beschäftigten steht nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu. Geleistete Mehrarbeit ist entsprechend den innerstaatlichen Normen separat zu vergüten. Mehrarbeit muss auf freiwilliger Basis geleistet werden (ILO-Übereinkommen 1 und 14).

3.7. Sichere und hygienische Arbeitsbedingungen

Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Sanktionen und sonstige Strafen dürfen nur im Einklang mit geltenden, nationalen und internationalen Normen der international anerkannten Menschenrechte erfolgen. Körperliche Misshandlung, Androhungen körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den Arbeitgeber sind streng verboten.

Die Geschäftspartner haben für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen und optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu fördern, der sich am aktuellen, branchenbezogenen Kenntnisstand über etwaige spezifische Gefahren orientiert. Regeln zur größtmöglichen Unfallverhütung und Minimierung von Gesundheitsrisiken sind umzusetzen (ILO-Übereinkommen 155). Die Geschäftspartner treffen erforderliche Maßnahmen, um Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, zu vermeiden. Sie gewährleisten zudem, dass die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Sicherheitsmaßnahmen informiert und geschult werden. Arbeitsunfälle müssen dokumentiert werden und der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die benötigte medizinische Behandlung in Folge eines Arbeitsunfalles ermöglichen. Fluchtwege müssen ausnahmslos jederzeit frei von Hindernissen zugänglich und nutzbar sein.

Es sind saubere Toiletten sowie der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge bereitzustellen. Sofern zudem Schlafräume gestellt werden, müssen diese sauber und sicher sein sowie den Grunderfordernissen entsprechen.

3.8. Regelmäßige, durch ordentliche Verträge gesicherte Arbeitsverhältnisse

Alle Beschäftigungsverhältnisse müssen rechtsverbindlich gestaltet sein und alle arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten müssen eingehalten werden. Geschäftspartner garantieren die schriftliche Dokumentation der Arbeitskonditionen ihrer Beschäftigten. Dabei werden mindestens alle relevanten personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum und -ort, sowie möglichst die Heimatanschrift des Beschäftigten) erfasst. Umgehungen geltender Arbeits- und Sozialversicherungsnormen sind verboten.

4. Integrität und fairer Wettbewerb

4.1. Anti-Korruption und Bestechung

Jegliche Form der Bestechung oder Korruption wird von der Himalaya Textilhandels GmbH nicht toleriert. Alle Beschäftigte von Himalaya, unsere Geschäftspartner sowie deren Beschäftigte haben sich so zu verhalten, dass keine persönliche Abhängigkeit, Verpflichtung oder Beeinflussung entsteht. Diese können unter anderem durch Geschenke, Bewirtung, Unterhaltung, Spesen, Finanzierung von Kundenreisen, politische Zuwendungen, wohltätige Spenden und Sponsoring, Schmiergeldzahlungen, Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung, Annahme von Gütern, persönliche Investitionen, Beschäftigung und damit verbundene Aktivitäten sein.

4.2. Geschenke und Zuwendungen

Geschenke und Zuwendungen werden nur unter Einhaltung strenger Vorgaben akzeptiert. Hierunter fallen auch Zuwendungen in Form von Bewirtung, Unterhaltung, Spesen, Finanzierung von Kundenreisen sowie politische Zuwendungen. Sofern in Nationen Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die geltenden landesrechtlichen Normen eingehalten werden. In jedem Fall ist die Annahme oder Vergabe von Geschenken nur unter der zwingenden Voraussetzung der Angemessenheit erlaubt und umgehend offenzulegen. Im Zusammenhang mit Amtsträgern ist die Annahme oder Vergabe von Geschenken und Zuwendungen generell untersagt.

4.3. Spenden und Sponsoring

Spenden sind freiwillige Leistungen ohne Gegenleistung und erfolgen stets transparent, was durch Dokumentation von Spendenzweck, Empfänger und Spendenbestätigung gewährleistet wird. Spenden dürfen nur an Organisationen erfolgen, deren Ziele mit unseren Unternehmensgrundsätzen in Einklang stehen. Alle Spenden müssen von der Geschäftsleitung freigegeben werden.

Im Gegensatz zu Spenden wird beim Sponsoring beispielsweise durch Kommunikations- oder Marketing-Aktivitäten eine Gegenleistung erbracht. Alle Sponsoring-Aktivitäten sind durch schriftliche Verträge festzuhalten. Es ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Sponsoring-Leistungen und Aktivität einzuhalten. Sponsoring darf keineswegs zur Umgehung der Bestimmungen über die Vergabe von Spenden erfolgen.

4.4. Verbraucherinteressen

Die Himalaya Textilhandels GmbH und ihre Beschäftigten handeln im Interesse der Kundinnen und Kunden (B2B) / Verbraucher (B2C). Wir haben geeignete Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und Qualität der von uns angebotenen Produkte oder Leistungen zu gewährleisten. Wir stellen dabei sicher, dass unsere Produkte den jeweils einschlägigen gesetzlichen und verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen. Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigen wir die Verbraucherinteressen, indem wir faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken anwenden und die Verbraucheraufklärung fördern.

4.5. Firmeninteressen

Die Himalaya Textilhandels GmbH erwartet von ihren Beschäftigten, ihr geschäftliches Handeln einschließlich des Umgangs mit Geschäftspartnern stets im Sinne der Unternehmensinteressen und -werte auszurichten.

4.6. Interessenkonflikte

Ein Interessenskonflikt besteht immer dann, wenn private Interessen dienstliche Entscheidungen beeinflussen. Eine sachliche Geschäftsbeziehung bildet die Grundlage, um Entscheidungen unbefangen und im Sinne des Unternehmens zu treffen. Sollte der Verdacht eines Interessenkonfliktes bestehen, ist der Vorgesetzte zu informieren, um eine sachlich fundierte Entscheidung herbeizuführen. Derartige Absprachen sind zu dokumentieren.

4.7. Personenbezogene Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum

Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und halten uns beim Umgang mit persönlichen Informationen an die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.

Wir achten sorgfältig darauf, dass uns anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen unserer Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung angemessen geschützt sind, mindestens jedoch nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Wir respektieren das geistige Eigentum von unseren Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten und achten beim Transfer von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.

5. Verantwortungsvolle Beschaffung und Einkaufspraxis

Um unsere Lieferketten nachhaltig gestalten zu können und auch weiter verbessern zu können, achten wir auf eine verantwortungsbewusste Beschaffungspraxis, um Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schäden unserer Umwelt präventiv abzuwenden und/oder zu mindern bzw. im Falle einer tatsächlichen Auswirkung wiedergutzumachen. Dies ist wichtig, um in Zusammenarbeit mit unseren direkten Geschäftspartnern unsere eigenen Prozesse und auch die Produktionsbedingungen in unseren Produktionsländern verbessern zu können. Besonderer Fokus ist für uns, dass alle Beschäftigte unserer Lieferkette angemessen für ihre Arbeit bezahlt werden. Leider entsprechen nationale Mindestlohnstandards oft nicht der Bezahlung, die für ein angemessenes Leben notwendig ist. Wir wollen, dass alle Beschäftige einen existenzsichernden Lohn für ihre Arbeit erhalten.

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie sich zu ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht bekennen und Prozesse installieren, um diese auch bei ihren Geschäftspartnern umzusetzen und die in diesem Code of Conduct genannten Mindestanforderungen zu erfüllen.

Außerdem wollen wir alle Beteiligte unserer Lieferkette und insbesondere vulnerable Anspruchsgruppen, wie Frauen, Kinder, junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Migranten und Migrantinnen und Angehörige von Minderheiten schützen.

6. Respekt und Vertrauen

Vertrauen in unsere Beschäftigten ist integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Durch flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice unterstützen wir Familien. Gemeinsam wollen wir zusammenarbeiten, offen, ehrlich und sachlich kommunizieren, Feedback geben, aus Fehlern lernen und uns weiterentwickeln. Diese Werte haben wir fest in unserem Handeln verankert.

Wir bei Himalaya fördern eine Kultur der Wertschätzung und des Respekts sowie Chancengleichheit für alle, unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, individuellen Fähigkeiten, sexueller Identität oder Orientierung. Die Vielfalt unserer Beschäftigten sehen wir als Chance für Kreativität, Motivation, Erfolg und Zufriedenheit. Wir wollen uns alle gemeinsam für ein diskriminierungsfreies Miteinander starkmachen, denn nur so entstehen Respekt und ein selbstverständlicher Umgang mit Vielfalt. Durch ein solches Arbeitsumfeld schaffen wir es, das gesamte Potential unserer Vielfalt auch tatsächlich zu nutzen.

Auch bei der Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern achten wir darauf, dass wir die unterschiedlichen rechtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Hintergründe der Länder, in die unsere Wertschöpfungskette reicht, respektieren und akzeptieren und deren Strukturen, Gebräuche und Traditionen anerkennen. Bei Konflikten mit unseren hier festgehaltenen Grundsätzen, treten wir mit unseren Geschäftspartnern in den Dialog, um eine optimale Lösung für alle Beteiligten zu finden.

7. Verantwortungsvoller Umgang mit der Natur

Unsere Erde ist unser Zuhause und deshalb liegt uns Umweltschutz sehr am Herzen. Im Fokus stehen für uns der Schutz und Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen und der Ausbau einer umwelt- und sozialverträglichen Produktion. Die Einhaltung geltender Umweltnormen, Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung und Abwasserbehandlung sowie die kontinuierliche Verbesserung bei Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen sind damit für uns selbstverständlich. Bei der Auswahl von Rohstoffen achten wir darauf, nachhaltige Optionen und die Verwendung von natürlichen Textilien aus zertifiziert biologischem Anbau zu bevorzugen.

Um eine umweltschonende Produktion zu fördern, verpflichten sich unsere Lieferanten zur Einhaltung der Restricted Substances List (RSL), wodurch unsere Kunden vor den Rückständen schädlicher Chemikalien im Endprodukt geschützt werden.

Wir glauben daran, dass effizientes Handeln auch einen angemessenen Umgang mit Retouren oder Restwaren erfordert. Retouren werden bei uns angemessen geprüft und wieder in unsere Prozesse integriert und auch übrig gebliebene Ware wird angemessen recycelt oder eine alternative Verwendung gefunden.

8. Tierschutz

Hinsichtlich der Haltung von Tieren in Gefangenschaft bekennen wir uns zu den international anerkannten fünf Freiheiten des Farm Animal Welfare Committee (FAWC) und der World Organisation for Animal Health (OIE), die die Basis für das Wohlbefinden von Tieren sind. Unsere Geschäftspartner achten streng darauf, dass sie die Einhaltung der fünf Freiheiten entlang ihrer Lieferkette umsetzen. Umstrittene Verfahren wie z.B. Mulesing sind mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar und werden somit streng untersagt. Um die Umsetzung zu gewährleisten, vertrauen wir gängigen Zertifizierungen für biologische Tierhaltung oder Standards wie dem Responsible Wool Standard (RWS).

Die fünf Freiheiten umfassen:

Freiheit von Hunger und Durst durch uneingeschränkten Zugang zu frischem Wasser und einer Diät zur Aufrechterhaltung der vollen Gesundheit.

Freiheit von haltungsbedingten Beschwerden durch Bereitstellung einer geeigneten Umgebung einschließlich Ruhebereich.

Freiheit von Schmerz, Verletzungen und Krankheiten durch Prävention, schneller Diagnose und angemessener Behandlung.

Freiheit von Angst und Stress durch Haltungsbedingungen, die psychisches Leiden verhindern.

Freiheit zum Ausleben normaler Verhaltensmuster durch die Bereitstellung von ausreichend Platz, angemessenen Einrichtungen und die Gesellschaft von Artgenossen.

9. Kontinuierliche Verbesserung

Wir wissen, dass wir noch nicht perfekt sind, aber haben uns vorgenommen, immer neue Ziele zu setzen und somit einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu durchlaufen. Um die Einhaltung unserer Standards in unserer Lieferkette überprüfen zu können, nutzen wir anerkannte Standards wie zum Beispiel den Global Organic Textile Standards (GOTS). Auch unsere Lieferanten können Auditberichte solcher Zertifizierungen nutzen, um ihre Leistung zu belegen.

10. Kommunikation

Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Zum einen geben wir mit diesem Code of Conduct unsere Grundlagen an unsere Beschäftigten weiter und ermöglichen auch unseren Kunden unsere Anforderungen kennenzulernen. Außerdem ist es essenziell, dass unsere Anforderungen an unsere Geschäftspartner kommuniziert werden. Dies tun wir mit unserem Supplier Code of Conduct, den die Lieferanten bei Vertragsabschluss unterzeichnen. Diese verpflichten sich auch, unsere Anforderungen mindestens in der jeweiligen Landessprache frei zugänglich und gut sichtbar für alle ihre Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Auch in Fällen von Analphabetismus muss eine ausreichende Erläuterung garantiert werden.

Zum anderen ist es wichtig, dass Beschäftigten unserer Lieferkette die Möglichkeit gegeben wird, bei Verstößen gegen unsere Anforderungen Beschwerde einzureichen. Um dies sicherzustellen, arbeiten wir mit unseren Lieferanten zusammen, um starke Beschwerdemechanismen vor Ort in den Produktionsstätten zu schaffen. Ein aktives internes Beschwerdemanagement sehen wir als wesentlichen Bestandteil einer guten sozialen Compliance, durch den allen Beteiligten unserer Lieferkette die Chance gegeben wird, ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.

Wir verweisen auch ausdrücklich auf externe Beschwerdestellen, die zum Beispiel auch von der lokalen Bevölkerung in Anspruch genommen werden können. So bieten beispielsweise die Nationalen Kontaktstellen der OECD eine Möglichkeit, Missstände, auch anonym, aufzudecken.

Diese Mechanismen sind notwendig, um im Falle einer Beschwerde Abhilfe leisten zu können und ggf. Wiedergutmachungsmaßnahmen einleiten zu können. Außerdem ermutigen wir jeden Geschäftspartner, der sich unter Druck gesetzt fühlt, das Gesetz oder die hier festgehaltenen Anforderungen zu verletzen, umgehend mit dem zugewiesenen Ansprechpartner von Himalaya in Kontakt zu treten. So können wir ggf. die Ursache in unseren Prozessen ermitteln und in Zukunft vermeiden. Wir verpflichten uns, alle vorgebrachten Beschwerden anzuhören und diese umfassend zu bearbeiten.

11. Verantwortung

Die Umsetzung unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht und Anforderungen verantwortet unsere Geschäftsführung. Wir verpflichten uns, die Einhaltung unserer Grundsätze in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Stellen wir einen Verstoß gegen eine oder mehrere unserer Richtlinien fest, sollen zusammen mit dem Produzenten sofortige Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes ergriffen und diese in einem strengen Zeitraum nachweislich umgesetzt werden. Verstößt ein Produzent oder Zulieferer wiederholt gegen einen oder mehrere unserer Grundsätze, kann unsere Zusammenarbeit ohne weitere Gründe beendet werden.

Braak, den 15.04.2024 Himalaya Geschäftsführung

Sonja Frieborg

Anerkennung des Code of Conduct

Der Lieferant bestätigt, dass er den Inhalt des Code of Conduct akzeptiert und dass er die Inhalte einhält.

Der Lieferant bestätigt, dass ihm keine Verstöße gegen den Code of Conduct bekannt sind.

Der Lieferant bestätigt, dass jeder Verstoß von ihm gemeldet wird, die Ursache erläutert und Verhinderungsstrategien vorgestellt werden.

Hiermit wird bestätigt, dass das Unternehmen die oben genannten Punkte akzeptiert